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Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbs- und Werberecht wird vornehmlich durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) normiert. Es verbietet zum Beispiel bestimmte Formen der vergleichenden Werbung, der Behinderung oder Rufausbeutung von Wettbewerbern, der Nachahmung fremder Produkte oder der Irreführung von Verbrauchern. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ist es einem ständigen Wandel unterworfen, insbesondere durch höchstrichterliche Entscheidungen und eine zunehmende europäische Harmonisierung.

Bereits bei der Vorbereitung von Werbemaßnahmen oder der Entstehung eines Internetauftritts berät die Kanzlei ihre Mandanten präventiv über die wettbewerbsrechtlichen Grenzen. Hier arbeitet die Kanzlei bei Bedarf eng mit den Marketingabteilungen oder Werbeagenturen der Unternehmen zusammen. Zur umfassenden Beratung gehört es, nicht nur die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit zu bewerten, sondern auch bei der Verwendung von Marken und Slogans zu prüfen, ob nicht Dritte prioritätsältere und damit bessere Rechte an diesen besitzen.

Die Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche erfolgt häufig mit Hilfe von Abmahnungen oder im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. In jedem Fall sind eine schnelle Reaktion und die eingehende Prüfung der Rechtslage erforderlich.

 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei umfasst zudem folgende Bereiche:

  • Interessenvertretung bei wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen wegen Irreführung, z.B durch Wettbewerber, Wettbewerbszentrale und Interessenverbände (Deutsche Umwelthilfe e.v. oder IDO-Verband e.V.).
  • Beratung und Vertretung bei Abmahnungen aufgrund von angeblichen Wettbewerbsverstößen
  • Abmahnungen, einstweilige Verfügungen & Klagen aufgrund einer Tätigkeit als angeblich gewerblicher Verkäufer
  • Gerichtliche und außergerichtliche Verfolgung von Rechtsverstößen
  • Beratung in sämtlichen Bereichen der unternehmens- und produktbezogenen Werbung
  • Interessenvertretung und Vertragsgestaltung für Firmen, Werbeagenturen und IT-Dienstleister
  • Beratung und Vertragsgestaltung für Werbeformen, insbesondere im Internet
  • Beratung im Bereich Online-Marketing, E-Mail-Werbung, Telefonmarketing
  • Sportrecht, Sport- und Veranstaltungssponsoring

 

Haben Sie weitere Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf! Ihre selbstverständlich unverbindliche Anfrage nimmt die Kanzlei gern telefonisch oder via E-Mail entgegen.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt
Roman W. Amonat, LL.M. (IT-Recht)

Fon: 0211 - 355 82 74  in Düsseldorf oder 0201 - 451 74 40 in Essen

E-Mail: kanzlei@ra-amonat.de