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Urheberrecht, Fotonutzung, Filesharing

Allgemeines zum Urheberrecht:

Vom Schutzbereich des Urheberrechts sind beispielsweise Musikstücke, Filme, Fotografien, Karten oder Werke der bildenden und angewandten Kunst umfasst. Der Urheber eines Werkes ist automatisch Inhaber des Urheberrechts. Es bedarf insoweit keiner gesonderten Anmeldung oder Eintragung.

Für Urheber kann dieses fehlende Registrierungserfordernis dann zu Problemen führen, wenn es zu Streitigkeiten darüber kommt, wer das Werk wann und wie geschaffen hat. Nicht selten kommt es vor, dass Urheber im Rahmen von Ausschreibungen Entwürfe oder bereits fertige Werke einreichen, den Auftrag nicht erhalten und später ihr Werk - gegebenenfalls mit Änderungen im Detail - als das Werk eines anderen wiedererkennen müssen.

Hier ist bereits vor der Bekanntgabe in der Öffentlichkeit zu überlegen, ob durch geeignete Maßnahmen die Rechtsposition gesichert werden und damit die Beweisführung in einem etwaigen Urheberrechtsprozess verbessert werden kann.

Die Kanzlei Amonat berät in allen Bereichen des nationalen und internationalen Urheberrechts, zum Beispiel bei der Verhandlung und Ausgestaltung von Verträgen, der Durchsetzung des Urheberrechts gegenüber Dritten sowie Fragen der Lizenzierung und des Vertriebs urheberrechtlich geschützter Werke.

 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei umfasst zudem folgende Bereiche:

  • Beratung und Vertretung bei anwaltlichen Abmahnungen im Urheberrecht, z.B. wegen Nutzung von Tauschbörsen (u.a. durch Frommer Legal, IPPC LAW)
  • Kompetente Hilfe bei Erhalt eines Mahnbescheids, einstweiliger Verfügung oder einer Klage
  • Beratung bei Abmahnungen
  • Beratung zur Reichweite des urheberrechtlichen Schutzes - u.a. auch im Hinblick auf weitere Schutzrechte, z.B. Marke oder Design
  • Erstellung modifizierter Unterlassungserklärungen
  • Urheberrechtlicher Schutz im Internet
  • Verfolgung von Rechtsverstößen und Rechtsverteidigung insbesondere bei unerlaubter Nutzung von Fotografien
  • Unterstützung bei der Beschaffung erforderlicher Nutzungsrechte, z.B. zur Erstellung von Websites, Multimedia-Produkten
  • Beratung und Vertretung bei Fragen des technikbezogenen Urheberrechtsschutzes und bei der Lizenzierung von Computerprogrammen, Datenbanken sowie Internet- und Multimediaprodukten
  • Prüfen, Gestalten und Verhandeln von Lizenzverträgen und anderen Verwertungsverträgen
  • Gestalten und Verhandeln von Werbe- und Agenturverträgen, Designverträgen

 

Haben Sie weitere Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf! Ihre selbstverständlich unverbindliche Anfrage nimmt die Kanzlei gern telefonisch oder via E-Mail entgegen.

Informationen, u.a. in den Bereichen Abmahnungen und Urheberrecht erhalten Sie auch unter http://www.abmahnung.org/

 

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt
Roman W. Amonat, LL.M. (IT-Recht)

Fon: 0211 - 355 82 74  in Düsseldorf oder 0201 - 451 74 40 in Essen

E-Mail: kanzlei@ra-amonat.de