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Abmahnung wegen Musik in Instagram-Videos?

Die Nutzung von Musik in Social-Media-Videos ist aus dem Online-Marketing kaum noch wegzudenken. Ob Instagram-Reel, TikTok-Clip oder Werbevideo – passende Musik erhöht die Reichweite und sorgt für mehr Aufmerksamkeit. Vielen Unternehmen, Influencern und Selbstständigen ist jedoch nicht bewusst, dass die Verwendung bekannter Songs schnell zu kostspieligen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung führen kann.

In Deutschland ist derzeit eine zunehmende Zahl von Abmahnungen zu beobachten, die sich gegen Unternehmen und gewerbliche Social-Media-Accounts richten. Rechteinhaber und spezialisierte Kanzleien gehen gezielt gegen die Nutzung lizenzpflichtiger Musik in Instagram- oder TikTok-Videos vor.

Besonders häufig betroffen sind Unternehmen, die Musik aus den Plattformbibliotheken für Werbe- oder Marketingzwecke verwenden.


Warum Musik in Social-Media-Videos urheberrechtlich geschützt ist

Musikwerke sind nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt. Wer einen Song in einem Video verwendet, nimmt mehrere rechtlich relevante Handlungen vor, etwa:

  • Vervielfältigung des Musikwerks

  • öffentliche Wiedergabe

  • öffentliche Zugänglichmachung im Internet

  • Verbindung von Musik mit Bildmaterial

Letzteres wird als Synchronisation von Musik und Video bezeichnet. Für diese Nutzung ist in der Regel eine gesonderte Lizenz erforderlich.

Gerade bei Social-Media-Videos wird dieser Punkt häufig übersehen. Viele Nutzer gehen davon aus, dass die Verwendung eines Songs aus der Plattformbibliothek automatisch erlaubt ist.

Diese Annahme ist jedoch häufig falsch.


Häufiger Irrtum: Musik aus der Instagram- oder TikTok-Bibliothek

Instagram und TikTok stellen ihren Nutzern umfangreiche Musikbibliotheken zur Verfügung. Diese enthalten zahlreiche populäre Songs, die direkt in Reels oder Videos integriert werden können.

Die entsprechenden Plattformlizenzen gelten jedoch häufig nur für private Inhalte.

Sobald ein Video im Zusammenhang mit geschäftlicher Kommunikation oder Werbung veröffentlicht wird, kann eine zusätzliche Lizenz erforderlich sein.

Besonders relevant ist dies für:

  • Unternehmen mit Social-Media-Marketing

  • Influencer mit Werbekooperationen

  • Online-Shops

  • lokale Betriebe wie Restaurants oder Fitnessstudios

  • Coaches, Agenturen oder Dienstleister

Selbst kleine Accounts können daher wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden.


Wer mahnt aktuell wegen Musik auf Instagram oder TikTok ab?

Im Bereich der Social-Media-Musikabmahnungen treten derzeit mehrere Rechteinhaber und Kanzleien besonders häufig in Erscheinung.

IPPC Law

Die Kanzlei IPPC Law spricht derzeit zahlreiche Abmahnungen wegen der Nutzung von Musik in Social-Media-Videos aus.

Dabei vertritt die Kanzlei unter anderem das Musiklabel B1 Recordings GmbH. Unternehmen wird vorgeworfen, bestimmte Songs ohne Lizenz in Instagram- oder TikTok-Videos verwendet zu haben.

Zu den häufig betroffenen Titeln gehören beispielsweise:

  • „Pedro“ – Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà

  • „Prada“ – Cassö, Raye & D-Block Europe

  • „Push Up“ – Creeds

In den Abmahnschreiben wird regelmäßig eine Verletzung des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) geltend gemacht.


SoundGuardian

Neben klassischen Abmahnungen treten teilweise auch Rechteverwerter wie SoundGuardian auf.

Das Unternehmen fordert teilweise Lizenzzahlungen für bereits veröffentlichte Social-Media-Videos. Dabei wird argumentiert, dass eine nachträgliche Lizenzierung erforderlich sei. Optional kann auch eine Lizenz für eine legale, zukünftige Nutzung erworben werden.

In diesen Berechtigungsschreiben werden hohe Forderungen nach der sog. Lizenzanalogie geltend gemacht. Die Berechnungsgrundlagen, z.B. Popularität und Nutzungsintensität werden jedoch nicht immer transparent dargelegt. Eine anwaltliche Prüfung ist zu empfehlen.  


Weitere Kanzleien

Auch weitere Kanzleien sind im Bereich der Musikabmahnungen aktiv, darunter insbesondere:

  • Frommer Legal

  • Rose & Partner

Diese vertreten teilweise Musiklabels oder andere Rechteinhaber und gehen gegen die angeblich unlizenzierte Nutzung von Musik in Social-Media-Posts vor.


Welche Forderungen enthalten solche Abmahnungen?

Typische Abmahnschreiben enthalten mehrere Forderungen:

Unterlassungserklärung

Betroffene sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Damit verpflichten sie sich, die betreffende Musik künftig nicht mehr ohne Lizenz zu verwenden.

Schadensersatz

Der Schadensersatz wird häufig nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet. Dabei wird gefragt, welche Lizenzgebühr für die Nutzung normalerweise angefallen wäre.

Anwaltskosten

Zusätzlich werden regelmäßig die Kosten der gegnerischen Rechtsanwälte verlangt.

Je nach Einzelfall können die Gesamtforderungen mehrere tausend Euro betragen.

Ermittlungskosten

Hier werden zum Teil dreistellige Beträge in Rechnung gestellt, die durch die Einschaltung externer Ermittler entstehen.


Rechtsprechung zum Musikurheberrecht

Die Bedeutung von Nutzungsrechten an Musikwerken wurde auch durch den Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt.

Im Urteil BGH – Metall auf Metall IV (I ZR 115/16) stellte das Gericht klar, dass die Nutzung eines Musikwerks in einem neuen Kontext eine eigenständige Nutzung darstellen kann, für die eine entsprechende Lizenz erforderlich ist.

Auch wenn sich die Entscheidung auf Sampling bezieht, zeigt sie die grundsätzliche Bedeutung der Lizenzierung von Musikrechten.

Für Social-Media-Videos bedeutet dies:
Die Kombination von Musik und Video kann eine eigenständige urheberrechtliche Nutzung darstellen.


Wie sollten Betroffene auf eine Abmahnung reagieren?

Wer eine Abmahnung wegen Musiknutzung auf Instagram oder TikTok erhält, sollte zunächst keine voreiligen Handlungen vornehmen und besonnen reagieren.

Folgende Schritte sind besonders wichtig:

1. Fristen beachten
Abmahnschreiben enthalten meist kurze Fristen. Veräumte Fristen können schnell in einem einstweiligen Verfügungsverfahren enden.

2. Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben
Die beigefügten Erklärungen sind häufig sehr weit gefasst und können ein Schuldeingeständnis beinhalten.

3. Ansprüche rechtlich prüfen lassen
Nicht jede Abmahnung ist rechtlich fundiert und berücksichtigt daher nur unzureichend den Einzelfall. Hier muss die Prüfung ansetzen.

4. Verhandlungsmöglichkeiten prüfen
In vielen Fällen lassen sich Forderungen reduzieren. Je fundierter und einzelfallorientierter gegen die Ansprüche argumentiert wird, umso besser sind die Erfolgschancen.

Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, unnötige Kosten zu vermeiden.


Wie lassen sich Abmahnungen wegen Musik auf Social Media vermeiden?

Unternehmen und Content-Creator können das Risiko von Abmahnungen deutlich reduzieren, wenn sie einige grundlegende Regeln beachten.

Empfehlenswert ist insbesondere:

  • Nutzung von lizenzierter Musik für Werbezwecke

  • Verwendung von professionellen Musikbibliotheken

  • Einsatz eigener Musik oder individuell produzierter Tracks

  • Dokumentation der erworbenen Nutzungsrechte

Gerade im professionellen Social-Media-Marketing sollte die Rechteklärung für Musik ein fester Bestandteil der Content-Produktion sein.


 

FAQ – Häufige Fragen zu Musik-Abmahnungen auf Instagram und TikTok

Darf ich Musik aus der Instagram-Bibliothek für Werbung verwenden?

Nicht unbedingt. Die Plattformlizenzen gelten häufig nur für private Inhalte. Bei gewerblichen Posts oder Werbung kann eine zusätzliche Lizenz erforderlich sein.


Warum werden gerade Unternehmen abgemahnt?

Unternehmen nutzen Social Media häufig für Marketingzwecke. Dadurch liegt in vielen Fällen eine kommerzielle Nutzung vor, für die strengere Lizenzanforderungen gelten.


Wie hoch kann eine Abmahnung wegen Musik sein?

Je nach Song, Nutzungsdauer und Reichweite können Forderungen mehrere tausend Euro betragen.


Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Die beigefügten Unterlassungserklärungen sollten grundsätzlich nicht ungeprüft unterschrieben werden, zumal sie langfristige rechtliche Verpflichtungen enthalten können.


Fazit

Die Nutzung von Musik in Instagram- oder TikTok-Videos ist rechtlich komplex. Aktuelle Abmahnungen zeigen, dass Rechteinhaber zunehmend gegen unlizenzierte Musiknutzung auf Social-Media-Plattformen vorgehen.

Besonders häufig treten derzeit Akteure wie IPPC LawSoundGuardianFrommer Legal oder Rose & Partner auf.,

Unternehmen, Influencer und Selbstständige sollten daher sorgfältig prüfen, ob sie über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen. Im Falle einer Abmahnung ist eine schnelle rechtliche Prüfung wichtig, um finanzielle Risiken zu begrenzen.

 

Haben Sie Fragen, Anmerkungen oder einen aktuellen Abmahnfall? Nehmen Sie Kontakt auf! Ihre selbstverständlich unverbindliche und kostenlose Erstanfrage nimmt die Rechtsanwaltskanzlei Amonat gerne telefonisch oder via E-Mail entgegen.

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