Wettbewerbs- und Werberecht

Das Wettbewerbs- und Werberecht wird vornehmlich durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) normiert. Es verbietet zum Beispiel bestimmte Formen der vergleichenden Werbung, der Behinderung oder Rufausbeutung von Wettbewerbern, der Nachahmung fremder Produkte oder der Irreführung von Verbrauchern. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ist es einem ständigen Wandel unterworfen, insbesondere durch höchstrichterliche Entscheidungen und eine zunehmende europäische Harmonisierung.

Bereits bei der Vorbereitung etwa von Werbemaßnahmen oder der Entstehung eines Internetauftritts berät die Kanzlei ihre Mandanten präventiv über die wettbewerbsrechtlichen Grenzen. Von Bedeutung ist zudem, wie durch Verträge und Schutzrechtsanmeldungen ein größtmöglicher Ideenschutz erreicht werden kann. Hier arbeitet die Kanzlei bei Bedarf eng mit den Marketingabteilungen oder Werbeagenturen der Unternehmen zusammen. Zur umfassenden Beratung gehört es, nicht nur die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit zu bewerten, sondern auch bei der Verwendung von Marken und Slogans zu prüfen, ob nicht Dritte prioritätsältere und damit bessere Rechte an diesen besitzen.

Die Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche erfolgt häufig mit Hilfe von Abmahnungen oder im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. In jedem Fall ist eine schnelle Reaktion und die eingehende Prüfung der Rechtslage erforderlich. Die Kanzlei Amonat vertritt ihre Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei der Geltendmachung und Verteidigung ihrer wettbewerbsrechtlichen Ansprüche.

 

Das Leistungsspektrum der Kanzlei umfasst zudem folgende Bereiche:

  • Beratung in sämtlichen Bereichen der unternehmens- und produktbezogenen Werbung
  • Interessenvertretung und Vertragsgestaltung für Firmen, Werbeagenturen und IT-Dienstleister
  • Gerichtliche und außergerichtliche Verfolgung von Rechtsverstößen
  • Durchsetzung oder Abwehr wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche
  • Beratung und Vertragsgestaltung für Werbeformen, insbesondere im Internet
  • Beratung im Bereich Online-Marketing, E-Mail-Werbung, Telefonmarketing
  • Sportrecht, Sport- und Veranstaltungssponsoring
  • Werberecht der Heilberufe: Beratung von Freiberuflern (Ärzte, Apotheker usw. über rechtlich zulässige Werbemöglichkeiten)

 

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Ihre selbstverständlich unverbindliche Anfrage nimmt die Kanzlei gern telefonisch oder via E-Mail entgegen.

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt
Roman Amonat, LL.M. (IT-Recht)
Fon: +49 (0)211 - 355 82 74
E-Mail: kanzlei@ra-amonat.de