Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Vom Schutzumfang umfasst sind beispielsweise Werke wie Computerprogramme, Logos, Bücher, Musikstücke, Filme, Fotografien, Karten, Datenbanken, Drehbücher oder Werke der bildenden und angewandten Kunst. Der Urheber eines Werkes ist automatisch Inhaber des Urheberrechts. Es bedarf insoweit keiner gesonderten Anmeldung oder Eintragung.

Für Urheber kann das fehlende Registrierungserfordernis dann zu Problemen führen, wenn es zu Streitigkeiten darüber kommt, wer das Werk wann und wie geschaffen hat. Nicht selten kommt es vor, dass Urheber im Rahmen von Ausschreibungen Entwürfe oder bereits fertige Werke einreichen, den Auftrag nicht erhalten und später ihr Werk - gegebenenfalls mit Änderungen im Detail - als das Werk eines anderen wieder erkennen müssen.

Hier ist bereits vor der Bekanntgabe in der Öffentlichkeit zu überlegen, ob durch geeignete Maßnahmen die Rechtsposition gesichert werden und damit die Beweisführung in einem etwaigen Urheberrechtsprozess verbessert werden kann.

Im Urheberrecht betreut die Kanzlei Verlage und andere Verwerter von Nutzungsrechten ebenso wie die Urheber selber. Die Kanzlei Amonat berät in allen Bereichen des nationalen und internationalen Urheberrechts, zum Beispiel bei der Verhandlung und Ausgestaltung von Verträgen, der Durchsetzung des Urheberrechts gegenüber Dritten sowie Fragen der Lizenzierung und des Vertriebs urheberrechtlich geschützter Werke.



Das Leistungsspektrum der Kanzlei umfasst zudem folgende Bereiche:

  • Beratung bei Vertragsgestaltungen und Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen
  • Beratung und Vertretung bei Abmahnungen und Klagen im Zusammenhang mit sog. Tauschbörsen
  • Urheberrechtlicher Schutz im Internet
  • Verfolgung von Rechtsverstößen, insbesondere bei unerlaubter Nutzung von Fotografien
  • Unterstützung bei der Beschaffung erforderlicher Nutzungsrechte, z.B. zur Erstellung von Websites, Multimedia-Produkten
  • Beratung und Vertretung bei Fragen des technikbezogenen Urheberrechtsschutzes und bei der Lizenzierung von Computerprogrammen, Datenbanken sowie Internet- und Multimediaprodukten
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung urheber- und verlagsrechtlicher Ansprüche
  • Prüfen, Gestalten und Verhandeln von Lizenzverträgen und anderen Verwertungsverträgen
  • Gestalten und Verhandeln von Werbe- und Agenturverträgen, Designverträgen
  • Beratung hinsichtlich Urheberrechten in Arbeits- und Dienstverhältnissen
  • Beratung bezüglich der Sicherung von Rechten vor Offenbarung durch Titelschutzanzeigen, Markenanmeldungen, Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Musikrecht

Haben Sie weitere Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf! Ihre selbstverständlich unverbindliche Anfrage nimmt die Kanzlei gern telefonisch oder via E-Mail entgegen.

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt
Roman Amonat, LL.M. (IT-Recht)
Fon: +49 (0)211 - 355 82 74
E-Mail: kanzlei@ra-amonat.de