Honorar

Die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung erfolgt im Normalfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Dieses Gesetz stellt zur Ermittlung der Honorare im Allgemeinen auf den Gegenstandswert ab. Das ist - vereinfacht ausgedrückt - das finanzielle Interesse, um das es bei einer Auseinandersetzung geht. Die Erörterung des Honorarfrage erfolgt regelmäßig zu Beginn jeder Angelegenheit. Ebenfalls möglich ist die Vereinbarung eines Pauschalhonorars. Diese Art der Abrechnung bietet sich beispielsweise an, wenn eine urheberrechtliche Abmahnung Gegenstand der außergerichtlichen Beratung ist. Sofern Sie Ihre Anfrage zunächst einmal nur darlegen möchten, so ist dies für Sie selbstverständlich kostenlos. Sprechen Sie uns einfach an!




 


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Rechtsanwalt
Roman Amonat, LL.M. (IT-Recht)
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